Neuerungen zur Kurzarbeit

Anlässlich des 4. Lockdowns ab 22.11.2021 hat die Bundesregierung abermals eine Verlängerung bzw. Anpassung der Corona-Kurzarbeit Phase 5 beschlossen.

Die nachfolgenden Regelungen zur Phase 5 betreffen nur jene Kurzarbeitsprojekte im Betrieb, die ab bzw nach dem 01.07.2021 erstmalig begonnen haben oder mit bzw nach diesem Tag verlängert wurden; im Zuge des neuerlichen Lockdowns wurde die Geltung dieser Regelungen nun bis 31.03.2022 verlängert.

Beachte:

  • Erstmaliger Beginn Kurzarbeit/Verlängerung am 01.04.2021 ⇒ Regelungen Phase 4
  • Erstmaliger Beginn Kurzarbeit/Verlängerung am 01.10.2020 ⇒ Regelungen Phase 3
  • Erstmaliger Beginn Kurzarbeit/Verlängerung zwischen 31.05.2020 und 30.09.2020 ⇒ Phase 2
  • Erstmaliger Beginn Kurzarbeit/Verlängerung zwischen März 2020 und 31.05.2020 ⇒ Phase 1

Förderberechtigte

Besonders betroffene Unternehmen, das sind:

  • Unternehmen, die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzrückgang von 50 % oder mehr erlitten haben ODER
  • Unternehmen, die von einem nach dem 01.07.2021 verordneten Betretungsverbot betroffen sind
Arbeitszeitausfall

70 % , in Sonderfällen auch bis zu 90 % möglich. Für Unternehmen mit laufender Kurzarbeit kann en Änderungsbegehren zur Erhöhung der Ausfallsstunden auf über 50 % eingebracht werden.

Förderhöhe

100 %

FörderdauerDie Maßnahmen wurden nun bis 31.03.2022 verlängert. Kurzarbeit ist maximal für 24 Monate insgesamt möglich.
VerfahrenVom Lockdown direkt betroffene Unternehmen können mit 22.11.2021 die Kurzarbeit beginnen und drei Wochen rückwirkend den Antrag beim AMS stellen; dafür ist keine Bestätigung des Steuerberaters für die Beilage 1 notwendig.

Sonstige Neuerungen

  • 500 € Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende, wenn seit März 2020 mind. 10 Monate in Kurzarbeit und Bruttolohn im November 2021 < 2.775 €
  • Erhöhter Trinkgeldersatz um 5 % ab Dezember
  • Je nach Dauer der Kurzarbeit sind nun bis zu drei Wochen Urlaub zwingend zu konsumieren, sofern die Arbeitnehmer noch über dieses Ausmaß an Urlaubsguthaben verfügen.

Diese Information bietet aktuelle Hinweise, für deren Inhalt trotz gewissenhafter Erstellung, schon wegen der Kürze der Darstellung, keine Haftung übernommen werden kann. Bezüglich der Anwendbarkeit auf spezifische Einzelfälle sollte in jedem Fall fachkundiger Rat von unseren Sachbearbeitern eingeholt werden.