Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro von Mai 2022 bis Juni 2023

Als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten sollen Pendlerpauschale und Pendlereuro befristet, angehoben werden. Nun ist der Gesetzesentwurf da:

Es soll die 50 %-Erhöhung des Pendlerpauschales und die Vervierfachung des Pendlereuros für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023 gelten. Wenn die höheren Werte bei der Gehalts- und Lohnabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (z.B. wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update), hat eine Aufrollung spätestens bis 31. August 2022 zu erfolgen.

Die formale Gesetzwerdung (in den kommenden Wochen) bleibt noch abzuwarten. Entsprechend den geplanten Änderungen würden sich folgende monatliche Werte ergeben:

 

Pendlerpauschale im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
Wohnung – Arbeitsstätte
(einfache Fahrtstrecke)

kleines Pendlerpauschale
(voller Wert)

Wohnung – Arbeitsstätte
(einfache Fahrtstrecke)

großes Pendlerpauschale
(voller Wert)
  mind. 2 km€ 46,50
mind. 20 km€  87,00mehr als 20 km€ 184,50
mehr als 40 km€ 169,50mehr als 40 km€ 321,00
mehr als 60 km€ 252,00mehr als 60 km€ 459,00
Pendlereuro im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
€ 8,00 mal Anzahl der km der einfachen Fahrtstrecke, geteilt durch 12

 

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