Energiekostenzuschuss II – Voranmeldung und Basisinformationen

Mit dem Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Es stehen grundsätzlich fünf Förderstufen zur Auswahl. Die Antragstellung erfolgt für das gesamte Jahr 2023.

Energiekostenzuschuss II – Voranmeldung und Basisinformationen

Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energiekosten zum Teil deutlich gestiegen. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden.

Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich werden dahingehend gefördert.
Nicht gefördert werden Unternehmen bestimmter Branchen, wie etwa der Finanzsektor und freie Berufe.

Es stehen grundsätzlich fünf Förderstufen zur Auswahl. Die Antragstellung erfolgt für das gesamte Jahr 2023.

In der Stufe 1 (Basisstufe) werden die Mehrkosten folgender Energieträger gefördert:
Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel des betriebseigenen Verbrauchs.

In den Stufen 2 bis 5 werden die Mehrkosten gefördert von:
Strom, Erdgas und aus Strom und Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte des betriebseigenen Verbrauchs.

Im Antrag wird für das zweite Halbjahr (2. Förderperiode) nur eine Abschätzung der förderfähigen Kosten angegeben, die tatsächlichen Kosten werden dann in einer Abrechnung im Jahr 2024 (Zeitraum noch festzulegen) nachgereicht.

Es kann nur ein Antrag gestellt werden. Nachbesserungen (z.B. Nachreichung der erforderlichen Unterschrift des Steuerberaters) oder nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.

Die Beantragung setzt eine Voranmeldung voraus, diese ist bis 2. November möglich!

Für die Beantragung müssen Sie eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in beiziehen.
Diese:r erstellt die erforderlichen Feststellungen, einen Bericht über die Prüfungshandlungen und Feststellungen der aktuellen Energiekostenlage.

Wie schon beim Energiekostenzuschuss 1 gibt es wieder bestimmte Auflagen und Bedingungen.
So müssen sich die Förderwerber verpflichten, Energiesparmaßnahmen durchzuführen.
Weiters sind Beschränkungen von Gewinnausschüttungen und Bonuszahlungen angekündigt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Antworten Sie dafür direkt auf diese Mail und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Kontakt.