Covid-19-Ratenzahlungsmodell und Stundungen bis 30.06.2021

Unter dieses Maßnahmenpaket fallen coronabedingte Abgabenschulden gegenüber der ÖGK und Finanzbehörde.

Stundungen

Nachstehend die Rahmenbedingungen der einzelnen Beitragszeiträume:

Februar bis April 2020

Das Zahlungsziel, für die verzugszinsenfrei gestundeten Beiträge aus dem Zeitraum Februar bis April 2020, ist mit 30.06.2021 festgelegt worden.

Mai bis Dezember 2020

Für die Beiträge aus dem Zeitraum Mai bis Dezember 2020, für die bereits Ratenzahlungen oder Stundungen bestehen, können abweichend von der jeweils getroffenen Vereinbarung bis 30.06.2021 zurückbezahlt werde. Bestehende Vereinbarungen mit der ÖGK können jedoch aufrecht bleiben und die Zahlungen wie bisher fortgeführt werden. Für diese Beitragszeiträume fallen ebenfalls keine Verzugszinsen an.

Jänner bis Mai 2021

Können coronabedingte Liquiditätsprobleme glaubhaft dargelegt werde, kann um eine verzugszinsenfreie Stundung für Abgabenschulden aus dem Zeitraum Jänner bis Mai 2021, bis einschließlich 30.06.2021 neu beantragt werden.

Ab Juni 2021

Für Abgabenschulden ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten die herkömmlichen Zahlungsfristen und Verzugszinsen.

Covid-19-Ratenzahlungsmodell

Kann das Zahlungsziel per 30.06.2021 nicht erfüllt werden, sind bei coronabedingten Liquiditätsproblemen in der Phase I Ratenzahlungen bis längstens 30.09.2022 möglich. Ein Ratenzahlungsantrag steht ab 01.06.2021 in WEBEKU (Kunden-Portal) zur Verfügung. Die Verzugszinsen betragen ab 01.07.2021 bis 30.09.2022 derzeit 1,38 % (2 % über dem Basiszinssatz).

Bestehen trotz intensiver Bemühungen zum 30.09.2022 noch Rückstände, kann in der Phase II des Ratenzahlungsmodells für weitere 21 Monate – bis 30.06.2024 – um Erleichterung bei der jeweiligen Behörde angesucht werden.
In der zweiten Phase des Ratenzahlungsmodells werden strenge Anforderungen und Voraussetzung zur Rückzahlung der Abgabenschulden festgelegt und stetig kontrolliert.