Corona-Kurzarbeit Phase 4 (April bis Juni 2021)

Da die Phase 4 zu gleichen Bedingungen wie Phase 3 fortgeführt wird, ergeben sich nur geringe Änderungen der Sozialpartnervereinbarung.

Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit Phase 4:

    • Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 %, in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen vor Kurzarbeit,

    • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 % reduziert werden,

    • In Branchen, die von behördlichen Schließungen direkt betroffen sind, ist eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.

Der Fokus der Corona-Kurzarbeit Phase 4 wird auf Aus- und Weiterbildungen, eine gemeinsame Bewerbung von Bildungsmaßnahmen und Darstellung des Bildungsangebots durch die Sozialpartner und das AMS gelegt.

Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter werden 60 % vom AMS rückerstattet, wenn Unternehmer ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit qualifizieren lassen.

Das Ziel der Phase 4, sofern es die gesundheitliche Situation und die Lage des Arbeitsmarktes zulassen, ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit ab Juli 2021. Nach Beendigung der Corona-Kurzarbeit Phase 4 soll ein adaptiertes Angebot zu Erhaltung bestehender Jobs bereitgestellt werden.

 

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