Corona bedingte Ratenzahlungsmodelle

gegenüber Finanzamt und ÖGK ab 01.07.2021

Voraussetzung

Eine Inanspruchnahme des sogenannten 2-Phasen-Modells ist möglich, wenn mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist; dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer/Körperschaftsteuervorauszahlungen (FA) bzw. für Beiträge Februar 2020 bis Mai 2021 (ÖGK), ausgenommen sind hier aber jedenfalls jene Beiträge, für welche Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wurde (diese Beiträge sind immer sofort bei Fälligkeit zu bezahlen).

Fristen

Eine Beantragung ist nur bis einschließlich 30.06.2021 möglich, diese erfolgt über FinanzOnline bzw. über das WEBEKU.

Möglichkeiten

Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis 30.09.2022

Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis 30.06.2024

Variante 1  Sie begleichen Ihren Rückstand bis längstens 30.9.2022, also in der Phase 1
Variante 2  Sie möchten Ihren gesamten Rückstand verteilt über beide Phasen entrichten. Dann muss zunächst die Rückzahlung wie in Phase 1 beantragt werden, allerdings mit dem Unterschied, dass am Ende der Phase 1 noch ein Rückstand übrigbleiben darf (maximal 60%), der dann bis zum Ende der Phase 2 abgedeckt werden muss.

Es ist nicht zwingend eine gleichbleibende Ratenhöhe vorgesehen, individuelle Anpassungen sind möglich. Es gibt sogar eine flexible Eingangsphase (Safety-Car-Phase); hier kann in den Monaten Juli, August und September 2021 die Rate nur mit jeweils mindestens 1% bzw. 0,5% beim Finanzamt festgesetzt werden; bei der ÖGK ist sogar eine Reduktion auf null für diese drei Monate möglich.

Kosten

Diese Ratenzahlung unterliegt derzeit einem Zinssatz von 1,38%, für die ÖGK fallen in der Phase 2 Zinsen in Höhe von 3,38% an.

Zusätzliche Infos

Ratenzahlungsrechner des BMF
https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner

Ratenzahlungsrechner der ÖGK
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.865234&portal=oegkdgportal

Sollten Sie eines dieser Modelle in Anspruch nehmen wollen, dürfen wir Sie bitten mit uns Kontakt aufzunehmen, um uns das zutreffende Ratenansuchen bekanntzugeben. Wir führen nochmals an, dass eine Beantragung nur bis 30.06.2021 möglich ist.