Wie berechnet sich die Zuschusshöhe für die Energiekosten?
Mit der Berechnungshilfe bekommen Sie einen Einblick, wie hoch der Zuschuss sein könnte.
In Schritt 1 ist der Energieverbrauch sowie die Energiekosten anzugeben, die entweder den monatlichen Abrechnungen oder, wenn diese nicht vorliegen, der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen sind.
In Schritt 2 sind die tatsächlich in den Monaten Februar bis September 2022 bezahlten Preise pro Einheit anzugeben (zu entnehmen aus den Vorschreibungen bzw. Rechnungen dieser Monate). Ebenso die tatsächlichen Verbrauchsmengen, sofern monatliche Abrechnungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden auf Basis der Vorjahreswerten die Verbrauchsmengen automatisch errechnet. Durch diese Angaben wird erreicht, dass die Preissteigerung im Vergleich zur Vorperiode ermittelt werden kann.
In Schritt 3 sind der Treibstoffverbrauch und der durchschnittliche Literpreis anzugeben.
Die Berechnungshilfe des aws finden Sie in Form einer Excel-Tabelle als Download unter dem folgenden Link:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/Berechnungshilfe_Basisstufe_v1_4.xlsx
Wir dürfen Sie daher bitten, entsprechende Datenvorbereitungen schon jetzt zu treffen, da die tatsächliche Beantragungsfrist nur eine Woche betragen wird.
Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass die Frist für die Voranmeldung am Montag, den 28.11.2022 abläuft und raten dringend dazu, die Voranmeldung auf alle Fälle vorzunehmen, damit eine Antragstellung gewährleistet werden kann. Eine Antragstellung OHNE Voranmeldung wird NICHT möglich sein.