Bitte beachten Sie bitte folgende Sonderregelungen, wobei wir auf die neuen Fristen betreffend COVID-Unterstützungen hinweisen dürfen:
Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz | 22 Jahre |
Unterlagen iZm mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der neue Mini-One-Stopp-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird | 10 Jahre |
Unterlagen zum EU-OSS | 10 Jahre |
Aufzeichnungen von Plattformen iZm der Plattformhaftung | 10 Jahre |
COVID-19 Unterstützungen Investitionsprämie | 10 Jahre |
Kurzarbeitsbeihilfe | 10 Jahre |
Diese Information bietet aktuelle Hinweise, für deren Inhalt trotz gewissenhafter Erstellung, schon wegen der Kürze der Darstellung, keine Haftung übernommen werden kann. Bezüglich der Anwendbarkeit auf spezifische Einzelfälle sollte in jedem Fall fachkundiger Rat von unseren Sachbearbeitern eingeholt werden.